Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 31. August 2010 (100 10 990) Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung missbräuchlich ist (Art. 336 OR, E. 2). Wer einem Arbeitnehmer wenige Monate vor der ordentlichen Pensionierung aus betrieblichen Gründen kündigt, ohne sich für die bis zur Pensionierung verbleibende Zeit trotz vorhandenem Arbeitsvolumen um alternative betriebsinterne Beschäftigungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer zu bemühen, verletzt seine Fürsorgepflicht und handelt missbräuchlich (Art. 336 und 328 OR, E. 3). Grundsätze für die Bemessung der Entschädigung (Art. 336c OR, E. 4). Obligationenrecht