Dem Angeschuldigten wurde die Beweislast für eine geringere Einkommensanpassung auferlegt. Der Angeschuldigte kam in der Folge, in der Zeitspanne von Oktober 2001 bis September 2007, seinen Zahlungspflichten nicht gehörig nach, indem er entweder zu spät zahlte oder die vereinbarte Indexierung nicht vornahm. Dadurch entstand ein Deliktsbetrag in Höhe von CHF 18'622.95. Der Angeschuldigte ist Inhaber eines Geschäfts an der XYstrasse in B. Gemäss eigenen Angaben beträgt sein monatlicher Nettoverdienst aus diesem Geschäft CHF 1'500.--. Im Weiteren besitzt der Angeschuldigte in B. die Liegenschaft YYstrasse.