Sachverhalt:"Mit Urteil des Bezirksgerichts-Präsidenten zu A. vom 13. Oktober 1997 wurde die Ehe zwischen dem Angeschuldigten B. M. und der Geschädigten B.-L. V., heute K. V., rechtskräftig geschieden. Der Angeschuldigte wurde in der genehmigten Vereinbarung über die Nebenfolgen der Ehescheidung vom 1./10. März 1997 zur Zahlung eines monatlich vorauszahlbaren, per Oktober des vorangegangenen Jahres gemäss dem BIGA-Landesindex anzugleichenden Unterhaltsbeitrags in Höhe von CHF 1'200.-- verurteilt. Dem Angeschuldigten wurde die Beweislast für eine geringere Einkommensanpassung auferlegt.