Vernachlässigung von Unterhaltspflichten Sachverhalt Aufgrund einer Anzeige seiner Ex-Ehefrau vom 11. April 2007 an das Statthalteramt A. wurde der 19XX geborene M. B. mit Strafbefehl vom 4. Mai 2009 der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten für schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 160.--, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 1'500.-- (bei Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen) verurteilt. Des Weiteren wurden M. B. Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2'209.-- sowie eine Urteilsgebühr von CHF 250.-- auferlegt.