Des Weiteren bestätigt der Appellant vor den Schranken, sich seit dem 17. Mai 2008 im Strafvollzug zu befinden. Nach einem Aufenthalt zunächst in den Strafanstalten Saxerriet und Schöngrün sei er seit dem 9. Juli 2010 im Vollzugszentrum Klosterfiechten. Er führt zudem aus, seit dem 12. Juni 2010 als Chauffeur bei der Firma B. AG angestellt zu sein. Sein monatlicher Bruttolohn betrage Fr. 4'600.--. Pro Tag müsse er für Wohnen und Essen in Klosterfiechten Fr. 44.-- abgeben. Er sei seit fünf Jahren verheiratet und habe ein zweijähriges Kind, um welches sich die Ehefrau kümmere (Prot. S. 2 f.).