Eine bedingte Entlassung stehe frühestens am 10. Januar 2011 an. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung vor dem Kantonsgericht bestätigt der Appellant diese Angaben: Er verbüsse zurzeit die genannten vier Jahre Freiheitsstrafe. Je nachdem, ob die umgewandelte Geldstrafe von 140 Tagessätzen hinzugerechnet werde oder nicht, werde er Ende Januar 2011 oder bereits früher entlassen. Bei den zusätzlichen neun Tagen handle es sich hingegen um Bussen, welche er akzeptiert habe (Prot. S. 2 ff.). Des Weiteren bestätigt der Appellant vor den Schranken, sich seit dem 17. Mai 2008 im Strafvollzug zu befinden.