Es sei plötzlich sehr schnell gegangen, als die Behörden davon erfahren hätten, er wolle nach Brasilien reisen (Prot. S. 3). Der "Mangel" der fehlenden Einsprache wird in casu jedoch insofern behoben, als die Ermittlung des Nettoeinkommens und der sonstigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Aufgabe derErmittlungsbehördenist (vgl. Basler Kommentar, a.a.O., Art. 34 N 88), wobei die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisseim Zeitpunkt des Urteilsmassgebend sind (vgl. Basler Kommentar, a.a.O., N 50). Es wäre somit dem Bezirksstatthalteramt Arlesheim oblegen, von Amtes wegen die aktuellen Zahlen zu erheben und diese dem Strafbefehl zugrunde zu legen.