Daraus resultierend ergab sich eine Tagessatzhöhe von Fr. 140.--. Gemäss amtlicher Erkundigung beim Straf- und Massnahmenvollzug Basel-Landschaft vom 16. August 2010 befindet sich der Appellant jedoch schon seit dem 17. Mai 2008 im Strafvollzug, was er anlässlich der kantonsgerichtlichen Verhandlung bestätigt (Prot. S. 2). Demnach stimmte die Tagessatzhöhe von Fr. 140.-- gemäss Strafbefehl vom 27. Oktober 2008 nicht mehr mit den aktuellen persönlichen und finanziellen Verhältnissen überein. Nicht nachvollziehbar ist, warum sich der Appellant gegen diesen Strafbefehl nicht mittels Einsprache gewehrt hat.