Im September 2007 habe er mit dem Angeklagten 1 die C. GmbH gegründet. Nachdem die C. GmbH Konkurs gegangen sei, habe er im März 2009 (der Angeklagte 1 sei zu diesem Zeitpunkt bereits aus der C. GmbH ausgestiegen) die B. GmbH gegründet, welche heute noch existiere und bei welcher er zur Zeit angestellt sei. Er verdiene monatlich netto etwa Fr. 5'000.?. Ein 13. Monatsgehalt bekomme er nicht. An Vermgen habe er eine Einlage in der B. GmbH von Fr. 20'000.?, ansonsten verfge er über kein nennenswertes Vermögen.