6.2 Strafzumessung 6.2.1 Angeklagter 1 6.2.1.1 Hinsichtlich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse führte die Vorinstanz aus, dass der Angeklagte 1 nach eigenen Aussagen einen Bruder (dabei handle es sich um den Angeklagten 2) habe und eine glückliche Kindheit verbracht habe. Er habe die Schule mit dem Abitur abgeschlossen und eine Ausbildung zum Gross- und Aussenhandelskaufmann absolviert. Er habe ein Studium im Ingenieurswesen begonnen, welches er aber nicht mit einem Diplom abgeschlossen habe. Im Juni 2005 habe er als Grenzgänger für die D. AG in der Schweiz zu arbeiten begonnen. Im September 2007 habe er mit dem Angeklagten 2 die C. GmbH gegründet.