Demzufolge erfüllten die Angeklagten 1 und 2 als Mittäter den subjektiven Tatbestand von Art. 163 Ziff. 1 StGB. 5.5 Ergebnis und Konkurrenzen Die Angeklagten 1 und 2 erfüllten den Tatbestand der Urkundenfälschung und der Erschleichung einer Falschbeurkundung in Tatmehrheit sowie jenen des betrügerischen Konkurses. Diese Tatbestände stehen in echter Konkurrenz, da unterschiedliche Rechtsgüter verletzt wurden und keine straflosen Vor- oder Nachtaten vorliegen. Demzufolge sind die Angeklagten 1 und 2 der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen Erschleichung einer Falschbeurkundung und des betrügerischen Konkurses schuldig zu erklären. 6. strafzumessung 6.1 Strafrahmen