Wenn der Schuldner eine juristische Person ist, kann sich jedoch aufgrund von Art. 29 lit. a StGB auch ein Verwaltungsrat des betrügerischen Konkurses schuldig machen (BGer. 6B_575/2009 vom 14. Januar 2010, Erw. 1.2.1). Die Präsidentin des Bezirksgerichts Arlesheim eröffnete mit Urteil vom 11. September 2007 über die D. AG den Konkurs (act. 40.50.006 f.). Weil dagegen keine Appellation erhoben wurde, erwuchs dieses Urteil in Rechtskraft. Die Angeklagten 1 und 2 waren Verwaltungsräte bei der D. AG.