Die Angeklagten 1 und 2 gründeten gemäss der öffentlichen Urkunde über die Gründung der C. GmbH vom 15. August 2007 die C. GmbH, wobei sie je eine Stammeinlage von Fr. 17'000.? bernahmen und die Stammeinlagen vollständig durch Sacheinlage leisteten. Der Angeklagte 2 brachte dazu gemäss dem Sacheinlagevertrag und den Inventarlisten vom 15. August 2008 Bürogeräte, Büro- und Werkstatteinrichtungsgegenstände, Maschinen, einen Transporter VW T4, einen Elektrogabelstapler und eine Winkelsäge Univer 50 zum Preis von insgesamt Fr. 34'000.?