Solche Rückdatierungen sind sehr ungewöhnlich, zumal diese Dokumente lediglich rund einen Monat vor dem Konkurs der D. AG erstellt wurden. Dies erscheint daher als Indiz, dass die fraglichen Kaufverträge vom 18. Januar 2007 sowie die Miet- und Leasing-Rechnungen vom 25. Mai 2007 bloss fiktiv erstellt wurden. Aufgrund der erwähnten IT-Auswertung steht fest, dass die Miet- und Leasing-Rechnungen vom 25. Mai 2007 und vom 8. August 2007 der Z. GmbH an die D. AG auf Computern bei der D. AG erstellt wurden (act. 13.01.001 ff.). Der Angeklagte 1 macht geltend, er habe die Rechnungen der Z. GmbH später eins zu eins abgetippt, um sie in elektronischer Form zur Verfügung zu haben.