Im Gegenteil hätte eine Übereinstimmung der Erstelldaten sämtlicher Computerdateien mit den auf den Papierdokumenten aufgedruckten Ausstelldaten grundsätzlich dafür gesprochen, dass diese Ausstelldaten richtig sind. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist davon auszugehen, dass die vorerwähnten Kaufverträge vom 18. Januar 2007 sowie die Miet- und Leasing-Rechnungen vom 25. Mai 2007 erheblich zurückdatiert wurden. Solche Rückdatierungen sind sehr ungewöhnlich, zumal diese Dokumente lediglich rund einen Monat vor dem Konkurs der D. AG erstellt wurden.