Nutzung des Transporters VW T4 für die Zeit von Februar bis Mai 2007 manipuliert wurden. Denn hierfür bestehen weder Anhaltspunkte noch ist ein Grund ersichtlich, weshalb die Angeklagten 1 und 2 ein Interesse gehabt haben sollen, die Erstelldaten der fraglichen Computerdateien so zu wählen, dass diese erheblich nach den Ausstelldaten der physischen Urkunden liegen. Im Gegenteil hätte eine Übereinstimmung der Erstelldaten sämtlicher Computerdateien mit den auf den Papierdokumenten aufgedruckten Ausstelldaten grundsätzlich dafür gesprochen, dass diese Ausstelldaten richtig sind.