4'085.71 und von Juni bis August 2007 Fr. 4'085.72 betrug. Weil es äusserst ungewöhnlich ist, dass ein Mietzins in dieser Höhe auf krumme Rappenbeträge genau festgesetzt wird und erst noch innerhalb der kurzen Mietdauer um einen Rappen variiert, vermag das Vorbringen der Angeklagten 1 und 2, es sei reiner Zufall, dass die Kosten für die Miete und das Leasen der fraglichen Gegenstände gleich hoch sei wie deren Kaufpreis, nicht zu überzeugen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit den verbuchten Miet- und Leasingaufwendungen der bloss verbuchte, jedoch am 18. Januar 2007 effektiv nicht erfolgte Zufluss des Barkaufpreises von Fr. 35'600.?