[Leasingaufwand vom 8. August 2007]). Im vorliegenden Fall steht demzufolge fest, dass die aufgrund der Kaufvertrge vom 18. Januar 2007 in bar zugeflossenen Fr. 35'600.? zunchst über Monate stehen gelassen und danach erst wieder mit den Mietzins- und Leasingzahlungen an die Z. GmbH in gleicher Höhe abgetragen wurden. Die D. AG wies dadurch in der fraglichen Zeit hohe Kassenbestände aus. In der Einvernahme vom 15. Oktober 2008 erklärte der Angeklagte 1 diese Kassenbestände mit zeitlichen Buchungsverschiebungen (act. 12.01.046). Anlässlich der strafgerichtlichen Hauptverhandlung gaben die Angeklagten 1 und 2 an, die hohen Barbestände seien als Kriegskasse benötigt worden (act.