Demzufolge kann festgehalten werden, dass die Aussagen von Z. als glaubwürdig zu betrachten sind. Gemäss diesen Aussagen ist davon auszugehen, dass es sich bei den Verkäufen vom 18. Januar 2007 der D. AG an die Z. GmbH betreffend das Inventar, den Transporter VW T4, den Elektrogabelstapler und die vollautomatische Winkelsäge Univer 50 sowie der Miete und dem Leasing dieser Gegenstände durch die D. AG von der Z. GmbH in der Zeit vom Februar bis August 2007 bloss um Scheingeschäfte handelte.