bzw. bei schuldhafter Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen zu verurteilen. Es sei der Angeklagte 2 wegen betrgerischen Konkurses, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Erschleichung einer Falschbeurkundung schuldig zu erklären und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je Fr. 120.? bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 2'000.? bzw. bei schuldhafter Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen zu verurteilen. D. Mit Appellationsantwort vom 3. September 2010 begehrten die Angeklagten 1 und 2 sinngemss die Abweisung der Appellation.