Vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenflschung sowie der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung sprach er ihn frei. B. Gegen dieses Urteil erklärte das Besondere Untersuchungsrichteramt (nachfolgend unter heutiger Bezeichnung Staatsanwaltschaft, Hauptabteilung OK/WK, genannt) mit Schreiben vom 1. April 2010 Appellation. C. In der Appellationsbegründung vom 23. Juni 2010 beantragte die Staatsanwaltschaft, Hauptabteilung OK/WK, sinngemäss, es seien die Dispositiv-Ziffern 1a bis 2b des Urteils des Präsidenten des Strafgerichts vom 24. März 2010 aufzuheben.