Mittäter ist, wer bei der Entschliessung, Planung oder Ausführung eines Deliktes vorsätzlich und in massgebender Weise mit anderen Tätern zusammenwirkt, so dass er als Hauptbeteiligter dasteht. Der Umstand, dass die Täter zu gleichen Teilen von einer Straftat profitierten, spricht für Mittäterschaft (E. 5.1) Wer vorsätzlich und in Schädigungsoder unrechtmässiger Vorteilsabsicht, in der Jahresrechnung fiktive Einnahmen und Aufwendungen verbucht sowie Aktiven fiktiv ausbucht, macht sich wegen Urkundenfälschung schuldig (Art. 251 StGB;