Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 25. Januar 2011 (100 10 726) Scheinverkäufe durch ein Unternehmen kurz vor Konkurs Nachweis, dass die D. AG Gegenstände aus ihrem Vermögen bloss zum Schein der Z. GmbH verkaufte und von dieser bloss zum Schein zurückmietete und -leaste sowie die Z. GmbH diese anschliessend nur zum Schein an den Angeklagten 2 verkaufte (E. 4). Mittäter ist, wer bei der Entschliessung, Planung oder Ausführung eines Deliktes vorsätzlich und in massgebender Weise mit anderen Tätern zusammenwirkt, so dass er als Hauptbeteiligter dasteht.