Gemäss Ziffer 2.1 dieser Vereinbarung verkauft und zediert die Appellantin ihre Darlehensforderung von CHF 950'000.-- gegenüber der T. an die M. zum Preis von CHF 350'000.--. In Ziffer 4.1 erklärt die Appellantin, dass es sich um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter handle und sie weder gegenüber der T. noch gegenüber deren Mitglieder des Verwaltungsrates (X, Y und A.L.) und allen übrigen Organen der T. irgendwelche Ansprüche habe, gleich welchen Rechtsgrundes; dies gelte insbesondere für allfällige Verantwortlichkeits- und/oder Anfechtungsansprüche. Im Weiteren verpflichtet sich die Appellantin, von einer allfälligen Strafanzeige gegen die T. und/oder deren Organe abzusehen.