Diese Vereinbarung wurde geschlossen, nachdem das Darlehen nicht zurück bezahlt werden konnte. In Ziffer 1.3 dieser Vereinbarung wird als Vorbemerkung festgehalten, dass es zwischen der Appellantin, der T. und den Mitgliedern des Verwaltungsrates zu Diskussionen hinsichtlich der Unfähigkeit der Darlehensrückzahlung, der Gründe der Zahlungsunfähigkeit, möglicher Verantwortlichkeitsansprüche der Verwaltungsratsmitglieder, möglicherweise paulianisch anfechtbarer Transaktionen und allfälliger strafrechtlicher Verantwortung der Verwaltungsratsmitglieder gekommen sei. Gemäss Ziffer