85 SchKG die Verhinderung der Vollstreckung einer Nichtschuld ist (E. 5). Eine Willensmangelanfechtung stellt keine Urkunde im Sinne von Art. 85 SchKG dar (E. 5). Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Negative Feststellungsklage gemäss Art. 85 SchKG Erwägungen 1. ( … )