1 EMRK (Verletzung des Beschleunigungsgebots), verurteilt. Das Strafgericht stellte eine massive Verletzung des Beschleunigungsgebots fest und berücksichtigte dies in Abänderung der bisherigen Rechtsprechung nicht nach dem Strafabschlagsmodell, sondern in Anlehnung an einen Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs vom 17.01.2008 und an einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.01.2009 nach dem Vollstreckungsmodell. Danach werde ein gewisser Anteil der als schuldangemessen erachteten Strafe fiktiv als bereits verbüsst bezeichnet.