47 Abs. 1 StGB; E. 3) Strafrecht Verletzung des Beschleunigungsgebots im Strafverfahren Sachverhalt Mit Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 16.12.2009 wurde N.L. der mehrfachen qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Geldwäscherei schuldig erklärt und zu einer Zuchthausstrafe von 7 Jahren, unter Anrechnung von 31/2 Jahren in Anwendung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK (Verletzung des Beschleunigungsgebots), verurteilt.