Demgegenüber sind die Erklärungsversuche des Angeklagten, weshalb er zu diesem Zeitpunkt zum wiederholten Male und trotz des Messers auf das Opfer zuging und diesem zwei Faustschläge ins Gesicht verpasste, widersprüchlich und unbehelflich. Anlässlich der heutigen Verhandlung führt er in diesem Zusammenhang auf die entsprechenden Fragen zunächst aus, er sei aus Angst auf das Opfer zugegangen, habe ihm zwei Schläge gegeben und später habe das Opfer den Arm um ihn gelegt und zugestochen.