15 StGB, dass der Angegriffene und jeder andere berechtigt ist, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren, wenn jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht wird. Voraussetzung ist also, dass der Täter in rechtswidriger Weise angegriffen oder zumindest unmittelbar mit einem Angriff bedroht wird. Im vorliegenden Fall stellt der Angeklagte den Sachverhalt so dar, dass er habe damit rechnen müssen, dass ein Angriff mit dem Messer auf ihn bevorstehe, weshalb er dem Opfer zuvorgekommen sei und selbst einen Angriff gestartet habe.