Unmittelbar nach diesem Zusammenstoss ging der Angeklagte in hochgradig aggressiver Weise auf H. M. los und begann damit den tätlichen Teil dieser Auseinandersetzung. Der aufgrund seiner Vorgeschichte als in tätlichen Auseinandersetzungen erfahren zu bezeichnende und dominanter als H. M. auftretende Angeklagte stiess respektive warf diesen zwei Mal mit dem Kopf voran gegen eine harte Unterlage (jeweils einmal gegen ein Schaufenster und ein Bushäuschen) und verpasste ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht, sodass dieser zwei Mal zu Boden ging. Der Angeklagte übte gegen den Kopf des H. M. massive Gewalt aus, während H. M. im Rahmen dieser Auseinandersetzung sich bloss zu verteidigen versuchte.