Demnach erachtet das Kantonsgericht folgenden Sachverhalt als erstellt: Am Sonntag, 1. März 2009, kurz nach 22:15 Uhr, fand auf dem Wasserturmplatz in Liestal eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und H. M. statt, welche dadurch ausgelöst wurde, dass die beiden (unabsichtlich) zusammengestossen sind. Unmittelbar nach diesem Zusammenstoss ging der Angeklagte in hochgradig aggressiver Weise auf H. M. los und begann damit den tätlichen Teil dieser Auseinandersetzung.