Er will das Opfer lediglich dann zweimal geschlagen haben, nachdem dieses das Messer gezogen hat, wobei es seiner Ansicht nach davor nur um eine harmlose Schubserei gegangen ist, was im klaren Widerspruch zu den zahlreichen Zeugenaussagen steht. Im Gegensatz zum Angeklagten hat das Opfer nicht nur vor dem Strafgericht, sondern auch anlässlich der heutigen Verhandlung einen überzeugenden Eindruck hinterlassen.