Daraufhin habe er es aufgefordert, das Messer wegzulegen. Als das Opfer dies nicht getan habe, sei er aus Angst auf dieses zugegangen und habe ihm zwei Schläge gegeben, worauf das Opfer, nachdem es wieder aufgestanden sei, den Arm um ihn gelegt und zugestochen habe. Der Angeklagte verliert kein Wort über die von verschiedenen Personen bezeugte, von ihm ausgeübte massive Gewaltanwendung gegenüber dem Opfer, bevor dieses sein Messer gezogen hat. Er will das Opfer lediglich dann zweimal geschlagen haben, nachdem dieses das Messer gezogen hat, wobei es seiner Ansicht nach davor nur um eine harmlose Schubserei gegangen ist, was im klaren Widerspruch zu den zahlreichen Zeugenaussagen steht.