hat, nachdem das Opfer sich mit dem gezogenen Messer in der Hand vom Boden erhoben hat - ein übereinstimmendes Gesamtbild ergeben. Demgegenüber sind die Aussagen des Angeklagten wenig konsistent und zeugen von einer vorherrschenden Bagatellisierungs- und Verdrängungstendenz. Dies bestätigt sich auch anlässlich der heutigen Verhandlung, als er auf die Frage nach der Schilderung der damaligen Vorkommnisse im Wesentlichen ausführt: Sie hätten sich gegenseitig rumgeschubst und nachdem er das Opfer gegen das Bushäuschen geschubst habe, habe dieses das Messer rausgezogen. Daraufhin habe er es aufgefordert, das Messer wegzulegen.