Entscheidend ist denn auch nicht die einzelne Ausdrucksform in der jeweiligen Aussage, sondern der entsprechende Kerngehalt dieser Aussagen und die Übereinstimmung in diesem Kerngehalt zwischen den einzelnen Aussagen der verschiedenen Zeugen. Und hier ist festzustellen, wie dies bereits die Vorinstanz zu Recht getan hat, dass die einzelnen fragmentarischen Ausschnitte insgesamt ein einheitliches Bild erkennen lassen und abgesehen von Abweichungen in Details die Zeugenaussagen in den wesentlichen Bereichen - wie die Fragen, von wem die Gewalt ausgegangen ist, wie heftig die Gewalteinwirkung gewesen ist und wie sie sich geäussert hat und schliesslich auch wie sich das Geschehen abgespielt