schwere Körperverletzung Sachverhalt Mit Urteil vom 18. März 2010 wurde S. D. vom Strafgericht Basel-Landschaft der versuchten schweren Körperverletzung, der Tätlichkeit, der falschen Anschuldigung sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter Anrechnung der vom 2. März 2009 bis zum 18. März 2010 ausgestandenen Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft von 382 Tagen, sowie zu einer Busse von CHF 500.-- verurteilt (im Falle der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen); dies alles in Anwendung von Art. 122 Abs. 1 StGB (in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB und Art.