Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 7. Dezember 2010 (100 10 491) Bestätigung der Praxis, wonach derjenige, welcher massive Gewalt gegen den Kopf bzw. das Gesicht eines Menschen ausübt, aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit von schweren Verletzungen mit dieser Konsequenz rechnen muss und sie daher zumindest in Kauf nimmt. Es muss als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass angesichts der Empfindlichkeit der gesamten Kopfregion grundsätzlich jedes Stossen mit einer gewissen Wucht mit dem Kopf voran gegen eine harte Oberfläche - zusätzlich begleitet von mehreren Faustschlägen an den Kopf bzw. in das Gesicht - irreversible Verletzungen hervorrufen kann (Art.