Insbesondere erscheint es als wenig plausibel, dass der Angeklagte es trotz des enormen Deliktsbetrages angeblich nicht bewerkstelligen konnte, die vergleichsweise viel tiefere Schuldenlast abzutragen. In diesem Zusammenhang ist der dreijährige Unterbruch zwischen den beiden Deliktsserien im Jahr 2005 und im Jahr 2008 ebenso wenig nachvollziehbar. Es wurde bereits zum Fall 9 ausgeführt, dass der geltend gemachte Beuteanteil von maximal 10% in Relation zum enormen Aufwand und Risiko für den Angeklagten als unrealistisch erscheint. Selbst wenn von der angegebenen Schuldenlast auszugehen wäre, ist dem Angeklagten anzulasten, dass er diese nicht mit legalen Mitteln abzutragen versuchte.