Von echter Reue kann demnach nicht die Rede sein. Überhaupt zeigt der Appellant generell wenig Motivation, selbstreflektierend an sich zu arbeiten und sich mit seinen Taten selbstkritisch auseinanderzusetzen, was durch den Abbruch der angefangenen Psychotherapie illustriert wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erfolgsaussichten der Ausbildung als höchst unsicher eingeschätzt werden müssen und das soziale Umfeld nicht als einer positiven Entwicklung förderlich bezeichnet werden kann.