Der Appellant offenbarte bei seinen Taten ein bemerkenswertes Aggressionspotential und eine enorme Gewaltbereitschaft. Seine Aggressionen richteten sich gegen gänzlich unbeteiligte Dritte, die er jeweils ohne auch nur ansatzweise ersichtlichen Grund in rücksichtsloser Weise angriff. Diese Taten offenbaren neben der hohen kriminellen Energie auch eine ausgeprägte Skrupellosigkeit und Hemmungslosigkeit. Zu all dem kommt, dass der Appellant eine bedenkliche Gleichgültigkeit gegenüber den Folgen seiner Taten an den Tag legt. Bei den Opfern hat er sich nie persönlich gemeldet, geschweige denn entschuldigt. Von echter Reue kann demnach nicht die Rede sein.