Auch wenn es unbestreitbar seit dem Jahr 2009 zu keinen weiteren aktenkundigen Vorfällen mehr gekommen ist und offenbar eine gewisse Stabilisierung im Lebensumfeld eingetreten ist, so ist dem Appellanten - wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführt - nicht speziell zu Gute zu halten, dass er sich unter dem Druck einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung zu beherrschen wusste. Des Weiteren lassen sich aus den jeweiligen Tatumständen der Gewaltdelikte zusätzliche Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Appellanten ziehen, die einer günstigen Prognose entgegenstehen. Der Appellant offenbarte bei seinen Taten ein bemerkenswertes Aggressionspotential und eine enorme Gewaltbereitschaft.