Die vom amtlichen Verteidiger geltend gemachte positive Entwicklung seit der letzten Straftat ist denn auch mit Vorsicht zu würdigen. Auch wenn es unbestreitbar seit dem Jahr 2009 zu keinen weiteren aktenkundigen Vorfällen mehr gekommen ist und offenbar eine gewisse Stabilisierung im Lebensumfeld eingetreten ist, so ist dem Appellanten - wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführt - nicht speziell zu Gute zu halten, dass er sich unter dem Druck einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung zu beherrschen wusste.