Dieser Vorfall ereignete sich keine drei Monate, nachdem ein Strafbefehl des Bezirksstatthalteramts Liestal vom 8. Oktober 2008 u.a. wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung gegen ihn ergangen war und ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilte. Noch am 26. April 2009 wurde der Appellant wegen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand straffällig, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Anklage gegen ihn erhoben worden war.