Für das Bestreben, sich ein möglichst vollständiges Bild der Täterpersönlichkeit zu verschaffen, ist schliesslich auch der persönliche Eindruck des Gerichts entscheidrelevant. Im Rahmen der vorzunehmenden Legalprognose ist eingangs festzustellen, dass das Strafgericht Basel-Stadt den Appellanten bereits am 5. Januar 2006 wegen gefährlichem Diebstahl zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt hatte. Dieser früheren Verurteilung kommt zunächst die Bedeutung eines Indizes für die Befürchtung zu, dass der Täter weitere Straftaten begehen könnte (Günter Stratenwerth, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil II, 2. Aufl., Bern 2006, § 5 N 27;