Sandro Cimichella, Die Geldstrafe im Schweizer Strafrecht, Bern 2006, S. 45). Abgesehen von den kurzen Freiheitsstrafen haben alle Strafarten ein vergleichbares Gewicht, so dass dem Täterprofil ein entscheidendes Gewicht zukommt (Christian Schwarzenegger / Markus Hug / Daniel Jositsch, Strafrecht II, Strafen und Massnahmen, 8. Aufl., Zürich 2007, S. 120). Anders als bei der Strafzumessung im engeren Sinn, bei welcher der Schuldausgleich im Vordergrund steht, sind bei der Auswahl der unterschiedlichen Sanktionen spezialpräventive Gründe von Bedeutung, die auf folgeorientierten Überlegungen basieren (Franz Riklin, Zur Revision des Systems der Hauptstrafen, ZStrR 1999, S. 259).