Erwägungen 1. -4. (…) 5. Durch den Wegfall der Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung ist nachfolgend neu über die Strafzumessung zu entscheiden. (…) 5.1 [Strafrahmen] 5.2 (…) Im Ergebnis erachtet das Kantonsgericht in Würdigung aller (in diesem Urteil als auch vom Strafgericht im angefochtenen Urteil dargelegten) persönlichen und tatbezogenen Umstände sowie in Anbetracht ähnlich gelagerter Fälle eine Freiheitsstrafe von acht Monaten (entsprechend 240 Tagessätzen im Falle einer Geldstrafe) für verschuldensadäquat, womit die auszusprechende Strafe grundsätzlich um ein Drittel herabzusetzen ist.