Aus dem Polizeirapport vom 31. Oktober 2005 ergibt sich nämlich, dass der Aufenthalt in der Garage trotz Geruchsbelästigung kein Problem dargestellt habe und die polizeilichen Arbeiten ohne weiteres ausgeführt werden konnten. Die Geruchsemissionen seien nach Meinung des Berichterstatters mit einem sauberen Bauernhof zu vergleichen gewesen (act. 23). Der von den Fässern ausgehende Geruch wurde also offensichtlich sehr unterschiedlich beurteilt. Unter diesen Umständen kann aber nicht ernsthaft von einer regelrechten Geruchsblockade gesprochen werden.