Zum einen beinhaltet die fragliche Verfügung eine persönliche Beurteilung der zuständigen Bezirksgerichtspräsidentin, die den Geruch der Fässer anlässlich des Augenscheins vom 25. Oktober 2005 als übermässig erachtete. Dieser Wertung steht die Einschätzung der beiden diensthabenden Polizisten entgegen, die auf die Anzeige der Ehegatten G. hin die Fässer in der Einstellhalle am 21. Oktober 2005 in Augenschein nahmen (act. 21). Aus dem Polizeirapport vom 31. Oktober 2005 ergibt sich nämlich, dass der Aufenthalt in der Garage trotz Geruchsbelästigung kein Problem dargestellt habe und die polizeilichen Arbeiten ohne weiteres ausgeführt werden konnten.