Ob diese Proben jedoch unmittelbar nach der Entnahme auch ordnungsgemäss aufbewahrt wurden resp. ob sie sich im Zeitpunkt der Untersuchung immer noch in genau dem gleichen Zustand befanden wie bei der Entnahme - gemäss Untersuchungsbericht des kantonalen Laboratoriums sei die konkrete Probe nämlich stark zersetzt gewesen -, lässt sich aufgrund der Akten nicht eruieren. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch der Geruch der untersuchten Proben in der Zwischenzeit verstärkt hatte. Aus diesem Grund kann für die Beurteilung der Intensität des Geruchs der Fässer nicht auf den Untersuchungsbericht des kantonalen Laboratoriums vom 15. August 2006 abgestellt werden.